Häufig gestellte Fragen

  • 1- WAS SIND MEINE VERPFLICHTUNGEN?
    Um erfolgreich zu sein und bessere Noten zu bekommen, musst Du pünktlich, das heißt fünf Minuten vor dem Unterrichtsbeginn, und vor allem auch regelmäßig zum Unterricht erscheinen. Es ist notwendig, dass Du Unterrichtsmaterialien (Mappe, Buch, Heft […]) mitbringst, damit man auch auf die Anforderungen des Klassenlehrers eingehen kann, denn diese unterscheiden sich von Lehrkraft zu Lehrkraft und sind relevant für die Verbesserung im schulischen Unterricht. Am allerwichtigsten ist es, dass Du auch zuhause selbstständig lernst, damit unsere Unterstützung noch effektiver sein kann. Außerdem bitten wir Dich, uns unaufgefordert deine Klassenarbeiten und Halbjahreszeugnisse zu zeigen.
  • 2- WIE KANN ICH MICH BETEILIGEN, DAMIT DER UNTERRICHT ERFOLGREICH IST?
    Der Sinn und Zweck der Nachhilfe ist es, den Schulerfolg zu steigern. Damit das funktioniert, muss der Schüler vorbereitet zum Unterricht erscheinen. Es sollten jegliche wichtigen Materialien mitgebracht werden, wie z.B. das Schulbuch, ein Heft und Schreibmaterial. Außerdem sollten die von dem Nachhilfelehrer aufgegebenen Hausaufgaben erledigt worden sein.
  • 3- BIS WANN HABE ICH ZEIT, UM MICH KRANK ZU MELDEN?
    Sollte Ihr Kind krank sein, geben Sie uns bitte Bescheid, indem Sie bei uns anrufen oder in eine u.a. dafür erstellte Whatsapp-Gruppe schreiben. Der Schüler hat bis zu 120 Minuten vor dem Unterricht Zeit, sich krank zu melden. Sollte dies nicht passieren, dann zählt die Unterrichtsstunde als absolviert und der Nachhilfelehrer bekommt den Unterricht vergütet. Eine Erstattung der Unterrichtseinheit ohne diesen Abmeldungsvorgang ist bei Versäumnis wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht möglich.
  • 4- WAS PASSIERT, WENN EIN LEHRER VERHINDERT IST?
    Es ist möglich, dass ein Nachhilfelehrer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Terminen verhindert ist. Wir versuchen, uns bei einem Ausfall so schnell wie möglich um einen Ersatz zu kümmern. Sollte dies nicht möglich sein, werden Sie umgehend informiert und der Nachhilfetermin fällt aus.
  • 5- GIBT ES REGELUNGEN BEI HÄRTEFÄLLEN JEDWEDER ART?
    Im besonderen Einzelfall (z. B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie) können nach Absprache mit dem Institut die Gebühren entweder geringer ausfallen oder der Unterricht sogar kostenlos gewährt werden. Sollte es zu einer Zahlungsunfähigkeit kommen, so sollte man sich so schnell wie möglich mit dem Institut in Verbindung setzen.
  • 6- WAS MUSS ICH BEI EINER KÜNDIGUNG BEACHTEN?
    Eine Kündigung muss zwei Wochen vor Vertragsende schriftlich erfolgen, andernfalls wird der Vertrag um sechs Monate automatisch verlängert.
  • 7- WIE KANN ICH DEN LEHRER KONTAKTIEREN?
    Wenn es Gesprächsbedarf gibt, dann können Sie sich jederzeit bei uns melden und wir vereinbaren einen gemeinsamen Termin.
  • 8- WO KANN ICH EINSEHEN, WIE VIELE UNTERRICHTSSTUNDEN MEIN KIND SCHON ERHALTEN HAT UND WIE VIELE Es NOCH IN ANSPRUCH NEHMEN DARF?
    In der Google-Datei ist zu jedem Fach ein Endabrechnungsformular angehängt. Daraus können Sie ableiten, wie viele Stunden schon genommen wurden und wie viele noch ausstehen. Zusätzlich können Sie auch einsehen, wann und von wem der Unterricht geleistet wurde.
  • 9- WAS PASSIERT, WENN ICH UNAUSGESCHÖPFTE UNTERRICHTSSTUNDEN NACH ABSCHLUSS DES SCHULJAHRES HABE?
    Sie können die Unterrichtsstunden nur bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres abrufen. Sollte dies nicht geschehen, verfallen alle nicht genutzten Unterrichtsstunden am Ende des jeweiligen Schuljahres und können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
  • 10- WIE GEHE ICH MIT SACHBESCHÄDIGUNG UM?
    Für Schäden, die die SchülerInnen verursachen, sind die Erziehungsberechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen haftbar.